Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
Ra 2025/03/0122
Entscheidungsdatum
10.03.2026
Index
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
90/02 Führerscheingesetz
Norm
BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3
FSG 1997 §7
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2009/03/0147 E 27. Mai 2010 RS 3
Stammrechtssatz
Die Wertungskriterien der "Verkehrszuverlässigkeit" nach § 7 FSG 1997 und der "Vertrauenswürdigkeit" im Sinne des § 6 Abs 1 Z 3 BetriebsO 1994 können schon nach ihrer Zielsetzung nicht gleichgesetzt werden (Hinweis E vom 17. Dezember 2009, 2007/03/0189, mwN), geht es bei letzterer doch um die - über die Verkehrzuverlässigkeit eines Kraftfahrers im Allgemeinen hinausgehende - spezifische Eignung für die Tätigkeit als Taxilenker.Die Wertungskriterien der "Verkehrszuverlässigkeit" nach Paragraph 7, FSG 1997 und der "Vertrauenswürdigkeit" im Sinne des Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 3, BetriebsO 1994 können schon nach ihrer Zielsetzung nicht gleichgesetzt werden (Hinweis E vom 17. Dezember 2009, 2007/03/0189, mwN), geht es bei letzterer doch um die - über die Verkehrzuverlässigkeit eines Kraftfahrers im Allgemeinen hinausgehende - spezifische Eignung für die Tätigkeit als Taxilenker.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025030122.L04
Im RIS seit
07.04.2026
Zuletzt aktualisiert am
07.04.2026
Dokumentnummer
JWR_2025030122_20260310L04