Verwaltungsgerichtshof
27.05.2010
2009/03/0147
Die Wertungskriterien der "Verkehrszuverlässigkeit" nach Paragraph 7, FSG 1997 und der "Vertrauenswürdigkeit" im Sinne des Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 3, BetriebsO 1994 können schon nach ihrer Zielsetzung nicht gleichgesetzt werden (Hinweis E vom 17. Dezember 2009, 2007/03/0189, mwN), geht es bei letzterer doch um die - über die Verkehrzuverlässigkeit eines Kraftfahrers im Allgemeinen hinausgehende - spezifische Eignung für die Tätigkeit als Taxilenker.