Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.05.2010

Geschäftszahl

2009/03/0147

Rechtssatz

Die Wertungskriterien der "Verkehrszuverlässigkeit" nach Paragraph 7, FSG 1997 und der "Vertrauenswürdigkeit" im Sinne des Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 3, BetriebsO 1994 können schon nach ihrer Zielsetzung nicht gleichgesetzt werden (Hinweis E vom 17. Dezember 2009, 2007/03/0189, mwN), geht es bei letzterer doch um die - über die Verkehrzuverlässigkeit eines Kraftfahrers im Allgemeinen hinausgehende - spezifische Eignung für die Tätigkeit als Taxilenker.