Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.03.2026

Geschäftszahl

Ra 2025/03/0122

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2009/03/0147 E 27. Mai 2010 RS 3

Stammrechtssatz

Die Wertungskriterien der "Verkehrszuverlässigkeit" nach Paragraph 7, FSG 1997 und der "Vertrauenswürdigkeit" im Sinne des Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 3, BetriebsO 1994 können schon nach ihrer Zielsetzung nicht gleichgesetzt werden (Hinweis E vom 17. Dezember 2009, 2007/03/0189, mwN), geht es bei letzterer doch um die - über die Verkehrzuverlässigkeit eines Kraftfahrers im Allgemeinen hinausgehende - spezifische Eignung für die Tätigkeit als Taxilenker.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025030122.L04