Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 93/11/0277

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

93/11/0277

Entscheidungsdatum

15.03.1994

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Ein "Für den Bundesminister" gefertigter Berufungsbescheid, der in der Begründung die - verfehlte - sprachliche Wendung enthält, das Bundesministerium treffe eine Entscheidung, ändert nichts an der Zurechnung des Bescheides an den Ressortleiter. Eine behördliche Zuständigkeit des Bundesministeriums neben seiner Eigenschaft als Hilfsorgan des Bundesministers besteht nicht.

Schlagworte

Behördenbezeichnung Fertigungsklausel Zurechnung von Organhandlungen Zurechnung von Bescheiden Intimation

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993110277.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008

Dokumentnummer

JWR_1993110277_19940315X01

Rechtssatz für 2007/12/0049

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

2007/12/0049

Entscheidungsdatum

17.10.2008

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/11/0277 E 15. März 1994 RS 1

Stammrechtssatz

Ein "Für den Bundesminister" gefertigter Berufungsbescheid, der in der Begründung die - verfehlte - sprachliche Wendung enthält, das Bundesministerium treffe eine Entscheidung, ändert nichts an der Zurechnung des Bescheides an den Ressortleiter. Eine behördliche Zuständigkeit des Bundesministeriums neben seiner Eigenschaft als Hilfsorgan des Bundesministers besteht nicht.

Schlagworte

Behördenbezeichnung Fertigungsklausel Zurechnung von Organhandlungen Zurechnung von Bescheiden Intimation

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007120049.X02

Im RIS seit

22.12.2008

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2009

Dokumentnummer

JWR_2007120049_20081017X02