Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.10.2008

Geschäftszahl

2007/12/0049

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/11/0277 E 15. März 1994 RS 1

Stammrechtssatz

Ein "Für den Bundesminister" gefertigter Berufungsbescheid, der in der Begründung die - verfehlte - sprachliche Wendung enthält, das Bundesministerium treffe eine Entscheidung, ändert nichts an der Zurechnung des Bescheides an den Ressortleiter. Eine behördliche Zuständigkeit des Bundesministeriums neben seiner Eigenschaft als Hilfsorgan des Bundesministers besteht nicht.