Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2005/10/0218
Entscheidungsdatum
29.11.2011
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm
ApG 1907 §10 Abs1;
ApG 1907 §10 Abs2;
ApG 1907 §10 Abs5;
ApG 1907 §48 Abs2;
AVG §8;
Rechtssatz
Der Inhaber einer bestehenden öffentlichen Apotheke kann im Verfahren über die Verleihung einer Apothekenkonzession nur die Gefährdung seiner Existenz geltend machen, also vorbringen, dass die Entfernung zwischen der künftigen Betriebsstätte der neu zu errichtenden öffentlichen Apotheke und der Betriebsstätte jener öffentlichen Apotheke weniger als 500 m beträgt, bzw. dass die Zahl der von ihren bestehenden öffentlichen Apotheken aus weiterhin zu versorgenden Personen sich infolge der Neuerrichtung verringern und weniger als 5.500 betragen wird. Die Existenzgefährdung einer öffentlichen Apotheke zufolge Errichtung der beantragten Apotheke kann aber nur vom Inhaber der betreffenden Apotheke geltend gemacht werden. Auf ein eine andere als die eigene Apotheke betreffendes Vorbringen ist hingegen nicht einzugehen (vgl. E 28. Jänner 2008, 2006/10/0160).Der Inhaber einer bestehenden öffentlichen Apotheke kann im Verfahren über die Verleihung einer Apothekenkonzession nur die Gefährdung seiner Existenz geltend machen, also vorbringen, dass die Entfernung zwischen der künftigen Betriebsstätte der neu zu errichtenden öffentlichen Apotheke und der Betriebsstätte jener öffentlichen Apotheke weniger als 500 m beträgt, bzw. dass die Zahl der von ihren bestehenden öffentlichen Apotheken aus weiterhin zu versorgenden Personen sich infolge der Neuerrichtung verringern und weniger als 5.500 betragen wird. Die Existenzgefährdung einer öffentlichen Apotheke zufolge Errichtung der beantragten Apotheke kann aber nur vom Inhaber der betreffenden Apotheke geltend gemacht werden. Auf ein eine andere als die eigene Apotheke betreffendes Vorbringen ist hingegen nicht einzugehen vergleiche E 28. Jänner 2008, 2006/10/0160).
Schlagworte
Gesundheitswesen Apotheken
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2005100218.X01
Im RIS seit
28.12.2011
Zuletzt aktualisiert am
10.02.2017
Dokumentnummer
JWR_2005100218_20111129X01