Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 90/18/0275

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 13433 A/1991

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

90/18/0275

Entscheidungsdatum

26.04.1991

Index

20/04 Erbrecht einschließlich Anerbenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Weder das durchschnittliche landwirtschaftliche Jahreseinkommen je Betrieb in einer bestimmten Zone noch das Durchschnittseinkommen eines einzelnen Arbeitnehmers sagen etwas darüber aus, wie viele Personen von diesem Einkommen erhalten werden müssen oder in welcher Höhe der finanzielle Bedarf zur angemessenen Erhaltung einer fünfköpfigen Familie liegt. Diese beiden Größen können daher auch nicht zur Begründung dafür herangezogen werden, daß der mit einem bestimmten geschlossenen Hof erzielbare Ertrag genügt, um eine fünfköpfige Familie angemessen zu erhalten.

Schlagworte

Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990180275.X03

Im RIS seit

26.04.1991

Dokumentnummer

JWR_1990180275_19910426X03

Rechtssatz für 2005/07/0171

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

2005/07/0171

Entscheidungsdatum

07.12.2006

Index

20/04 Erbrecht einschließlich Anerbenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/18/0275 E 26. April 1991 VwSlg 13433 A/1991 RS 3

Stammrechtssatz

Weder das durchschnittliche landwirtschaftliche Jahreseinkommen je Betrieb in einer bestimmten Zone noch das Durchschnittseinkommen eines einzelnen Arbeitnehmers sagen etwas darüber aus, wie viele Personen von diesem Einkommen erhalten werden müssen oder in welcher Höhe der finanzielle Bedarf zur angemessenen Erhaltung einer fünfköpfigen Familie liegt. Diese beiden Größen können daher auch nicht zur Begründung dafür herangezogen werden, daß der mit einem bestimmten geschlossenen Hof erzielbare Ertrag genügt, um eine fünfköpfige Familie angemessen zu erhalten.

Schlagworte

Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005070171.X04

Im RIS seit

08.01.2007

Dokumentnummer

JWR_2005070171_20061207X04