Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.12.2006

Geschäftszahl

2005/07/0171

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/18/0275 E 26. April 1991 VwSlg 13433 A/1991 RS 3

Stammrechtssatz

Weder das durchschnittliche landwirtschaftliche Jahreseinkommen je Betrieb in einer bestimmten Zone noch das Durchschnittseinkommen eines einzelnen Arbeitnehmers sagen etwas darüber aus, wie viele Personen von diesem Einkommen erhalten werden müssen oder in welcher Höhe der finanzielle Bedarf zur angemessenen Erhaltung einer fünfköpfigen Familie liegt. Diese beiden Größen können daher auch nicht zur Begründung dafür herangezogen werden, daß der mit einem bestimmten geschlossenen Hof erzielbare Ertrag genügt, um eine fünfköpfige Familie angemessen zu erhalten.