Verwaltungsgerichtshof
26.04.1991
90/18/0275
Weder das durchschnittliche landwirtschaftliche Jahreseinkommen je Betrieb in einer bestimmten Zone noch das Durchschnittseinkommen eines einzelnen Arbeitnehmers sagen etwas darüber aus, wie viele Personen von diesem Einkommen erhalten werden müssen oder in welcher Höhe der finanzielle Bedarf zur angemessenen Erhaltung einer fünfköpfigen Familie liegt. Diese beiden Größen können daher auch nicht zur Begründung dafür herangezogen werden, daß der mit einem bestimmten geschlossenen Hof erzielbare Ertrag genügt, um eine fünfköpfige Familie angemessen zu erhalten.