Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 98/10/0278

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 15402 A/2000

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

98/10/0278

Entscheidungsdatum

27.04.2000

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Das Prozesshindernis der entschiedenen Sache liegt nur dann nicht vor, wenn der für die Erledigung der Verwaltungssache maßgebliche Sachverhalt sich seither derart geändert hat, dass seine neuerliche Beurteilung einen im Hauptinhalt des Spruches anderslautenden Bescheid zur Folge hätte und der Wortlaut der dem Bescheid zugrunde liegenden Verwaltungsvorschrift einer neuerlichen Entscheidung derselben Sache nicht im Wege steht (Hinweis E 18.2.1994, 93/12/0078, und E 14.3.1995, 94/07/0151).

Schlagworte

Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Zurückweisung wegen entschiedener Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998100278.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Dokumentnummer

JWR_1998100278_20000427X04

Rechtssatz für 2005/07/0112

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 16740 A/2005

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2005/07/0112

Entscheidungsdatum

20.10.2005

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/10/0278 E 27. April 2000 VwSlg 15402 A/2000 RS 4 (hier ohne den letzten Halbsatz)

Stammrechtssatz

Das Prozesshindernis der entschiedenen Sache liegt nur dann nicht vor, wenn der für die Erledigung der Verwaltungssache maßgebliche Sachverhalt sich seither derart geändert hat, dass seine neuerliche Beurteilung einen im Hauptinhalt des Spruches anderslautenden Bescheid zur Folge hätte und der Wortlaut der dem Bescheid zugrunde liegenden Verwaltungsvorschrift einer neuerlichen Entscheidung derselben Sache nicht im Wege steht (Hinweis E 18.2.1994, 93/12/0078, und E 14.3.1995, 94/07/0151).

Schlagworte

Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Zurückweisung wegen entschiedener Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005070112.X01

Im RIS seit

14.11.2005

Zuletzt aktualisiert am

01.03.2011

Dokumentnummer

JWR_2005070112_20051020X01