Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 16740 A/2005
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2005/07/0112
Entscheidungsdatum
20.10.2005
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/10/0278 E 27. April 2000 VwSlg 15402 A/2000 RS 4
(hier ohne den letzten Halbsatz)
Stammrechtssatz
Das Prozesshindernis der entschiedenen Sache liegt nur dann nicht vor, wenn der für die Erledigung der Verwaltungssache maßgebliche Sachverhalt sich seither derart geändert hat, dass seine neuerliche Beurteilung einen im Hauptinhalt des Spruches anderslautenden Bescheid zur Folge hätte und der Wortlaut der dem Bescheid zugrunde liegenden Verwaltungsvorschrift einer neuerlichen Entscheidung derselben Sache nicht im Wege steht (Hinweis E 18.2.1994, 93/12/0078, und E 14.3.1995, 94/07/0151).
Schlagworte
Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung
des Abspruches und der Rechtskraft
Zurückweisung wegen entschiedener Sache
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005070112.X01
Im RIS seit
14.11.2005
Zuletzt aktualisiert am
01.03.2011
Dokumentnummer
JWR_2005070112_20051020X01