Da es Kennzeichen des provisorischen Dienstverhältnisses ist, dass die Zeit dieses Dienstverhältnisses zur Erprobung für die Übernahme in ein unkündbares öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis bestimmt ist, hat die Behörde vor allem die Forschungstätigkeit des Universitätsassistenten während der Zeit seines provisorischen Dienstverhältnisses zu bewerten (Hinweis E 24.9.1997, 96/12/0031).