Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
2002/08/0051
Entscheidungsdatum
04.04.2002
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm
AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §9 Abs1;
Rechtssatz
Hat der Arbeitslose die Unzumutbarkeit der zugewiesenen Beschäftigung nicht schon bei der Zuweisung geltend gemacht und ist sein Verhalten beim Vorstellungsgespräch geeignet, den potenziellen Arbeitgeber von der Einstellung abzuhalten, dann ist der Tatbestand der Vereitelung jedenfalls dann verwirklicht, wenn -
wie hier - die nachträgliche Überprüfung der Zumutbarkeit der zugewiesenen Beschäftigung durch ein amtsärztliches Gutachten (dessen Richtigkeit der Arbeitslose nicht in Zweifel zieht) rechtlich relevante Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit nicht zu erweisen vermag.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002080051.X02
Im RIS seit
08.08.2002
Zuletzt aktualisiert am
19.09.2011
Dokumentnummer
JWR_2002080051_20020404X02