Unter einer Anlage iSd § 31b WRG ist alles zu verstehen, was durch die Hand des Menschen "angelegt", also errichtet wird. Ablagerungen von Erdaushub, Bauschutt und Gartenabfällen sind daher als Anlage iSd § 31b Abs 1 WRG anzusehen und stellen daher eine Deponie dar (Hinweis E 16.12.1999, 98/07/0174).Unter einer Anlage iSd Paragraph 31 b, WRG ist alles zu verstehen, was durch die Hand des Menschen "angelegt", also errichtet wird. Ablagerungen von Erdaushub, Bauschutt und Gartenabfällen sind daher als Anlage iSd Paragraph 31 b, Absatz eins, WRG anzusehen und stellen daher eine Deponie dar (Hinweis E 16.12.1999, 98/07/0174).