Verwaltungsgerichtshof
20.03.2003
2002/07/0134
GRS wie 2000/07/0031 E 10. August 2000 RS 4
Unter einer Anlage iSd Paragraph 31 b, WRG ist alles zu verstehen, was durch die Hand des Menschen "angelegt", also errichtet wird. Ablagerungen von Erdaushub, Bauschutt und Gartenabfällen sind daher als Anlage iSd Paragraph 31 b, Absatz eins, WRG anzusehen und stellen daher eine Deponie dar (Hinweis E 16.12.1999, 98/07/0174).