Das Funktionszulagenschema berücksichtigt nicht die individuelle Leistung, sondern nur die Anforderungen an den Arbeitsplatz bezogen auf die im § 143 Abs. 3 BDG 1979 genannten Kriterien (Wissen, Denkleistung, Verantwortung).Das Funktionszulagenschema berücksichtigt nicht die individuelle Leistung, sondern nur die Anforderungen an den Arbeitsplatz bezogen auf die im Paragraph 143, Absatz 3, BDG 1979 genannten Kriterien (Wissen, Denkleistung, Verantwortung).