Verwaltungsgerichtshof
25.04.2003
2001/12/0195
Das Funktionszulagenschema berücksichtigt nicht die individuelle Leistung, sondern nur die Anforderungen an den Arbeitsplatz bezogen auf die im Paragraph 143, Absatz 3, BDG 1979 genannten Kriterien (Wissen, Denkleistung, Verantwortung).