Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.04.2003

Geschäftszahl

2001/12/0195

Rechtssatz

Das Funktionszulagenschema berücksichtigt nicht die individuelle Leistung, sondern nur die Anforderungen an den Arbeitsplatz bezogen auf die im Paragraph 143, Absatz 3, BDG 1979 genannten Kriterien (Wissen, Denkleistung, Verantwortung).