Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 15751 A/2002
Rechtssatznummer
14
Geschäftszahl
2001/07/0139
Entscheidungsdatum
23.01.2002
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz
83 Naturschutz Umweltschutz
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/07/0140
2001/07/0141
2001/07/0145
2001/07/0143
2001/07/0144
2001/07/0142
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 96/07/0216 E 14. Mai 1997 RS 5
(Hier handelt es sich um ein Verfahren iSd § 16 Abs 1 ALSAG 1989.
Es sind die Grundsätze betreffend die ausreichende Bestimmtheit
eines Bescheidspruches auch in einem derartigen Verfahren
anwendbar.)
Stammrechtssatz
Die Duldung weiterer, nach § 72 Abs 1 WRG vorzunehmender Erkundungsschürfe bestimmt bezeichneter Art von bestimmt bezeichneten Ergebnissen bereits durchgeführter Schürfe abhängig zu machen, ist eine Spruchgestaltung, die das Recht des betreffenden Grundeigentümers auf Duldung nur der unbedingt notwendigen Maßnahmen im Falle ausreichender Deutlichkeit der getroffenen Absprüche nicht verletzt.Die Duldung weiterer, nach Paragraph 72, Absatz eins, WRG vorzunehmender Erkundungsschürfe bestimmt bezeichneter Art von bestimmt bezeichneten Ergebnissen bereits durchgeführter Schürfe abhängig zu machen, ist eine Spruchgestaltung, die das Recht des betreffenden Grundeigentümers auf Duldung nur der unbedingt notwendigen Maßnahmen im Falle ausreichender Deutlichkeit der getroffenen Absprüche nicht verletzt.
Schlagworte
Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001070139.X14
Im RIS seit
07.05.2002
Zuletzt aktualisiert am
06.08.2015
Dokumentnummer
JWR_2001070139_20020123X14