Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
2002/09/0073
Entscheidungsdatum
04.09.2003
Index
67 Versorgungsrecht
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2000/09/0184 E 18. April 2002 RS 2
Stammrechtssatz
Bei der rechtlichen Beurteilung des Kausalzusammenhanges nach § 2 Abs. 1 HVG kommt es nicht allein darauf an, dass das schädigende Ereignis unmittelbare Leidenszustände zur Folge hat, es genügt auch eine Verschlimmerung bereits anlagebedingt vorhandener Leiden.Bei der rechtlichen Beurteilung des Kausalzusammenhanges nach Paragraph 2, Absatz eins, HVG kommt es nicht allein darauf an, dass das schädigende Ereignis unmittelbare Leidenszustände zur Folge hat, es genügt auch eine Verschlimmerung bereits anlagebedingt vorhandener Leiden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002090073.X02
Im RIS seit
08.10.2003
Zuletzt aktualisiert am
29.07.2010
Dokumentnummer
JWR_2002090073_20030904X02