Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2000/03/0358

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

2000/03/0358

Entscheidungsdatum

29.01.2003

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

AVG §64 Abs2;
BetriebsO 1994 §13 Abs1;
BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;

Rechtssatz

Nach der Judikatur des VwGH vergleiche u.a. das Erkenntnis vom 13. April 1988, Zl. 87/03/0255) ist die Voraussetzung für die Ausschließung der aufschiebenden Wirkung gemäß Paragraph 64, Absatz 2, AVG im Falle der Zurücknahme des Taxilenkerausweises mangels Vertrauenswürdigkeit gegeben, es ist nämlich die vorzeitige Vollstreckung im Interesse des öffentlichen Wohles wegen Gefahr im Verzug dringend geboten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000030358.X05

Im RIS seit

05.05.2003

Dokumentnummer

JWR_2000030358_20030129X05

Rechtssatz für 2000/03/0228

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

2000/03/0228

Entscheidungsdatum

25.06.2003

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

AVG §64 Abs2;
BetriebsO 1994 §13 Abs1;
BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/03/0358 E 29. Jänner 2003 RS 5

Stammrechtssatz

Nach der Judikatur des VwGH vergleiche u.a. das Erkenntnis vom 13. April 1988, Zl. 87/03/0255) ist die Voraussetzung für die Ausschließung der aufschiebenden Wirkung gemäß Paragraph 64, Absatz 2, AVG im Falle der Zurücknahme des Taxilenkerausweises mangels Vertrauenswürdigkeit gegeben, es ist nämlich die vorzeitige Vollstreckung im Interesse des öffentlichen Wohles wegen Gefahr im Verzug dringend geboten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000030228.X05

Im RIS seit

22.07.2003

Dokumentnummer

JWR_2000030228_20030625X05

Rechtssatz für 2002/03/0112

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

7

Geschäftszahl

2002/03/0112

Entscheidungsdatum

25.06.2003

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

AVG §64 Abs2;
BetriebsO 1994 §13 Abs1;
BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/03/0358 E 29. Jänner 2003 RS 5

Stammrechtssatz

Nach der Judikatur des VwGH vergleiche u.a. das Erkenntnis vom 13. April 1988, Zl. 87/03/0255) ist die Voraussetzung für die Ausschließung der aufschiebenden Wirkung gemäß Paragraph 64, Absatz 2, AVG im Falle der Zurücknahme des Taxilenkerausweises mangels Vertrauenswürdigkeit gegeben, es ist nämlich die vorzeitige Vollstreckung im Interesse des öffentlichen Wohles wegen Gefahr im Verzug dringend geboten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002030112.X07

Im RIS seit

24.07.2003

Dokumentnummer

JWR_2002030112_20030625X07

Rechtssatz für 2001/03/0123

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

2001/03/0123

Entscheidungsdatum

31.01.2005

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

AVG §64 Abs2;
BetriebsO 1994 §13 Abs1;
BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/03/0358 E 29. Jänner 2003 RS 5

Stammrechtssatz

Nach der Judikatur des VwGH vergleiche u.a. das Erkenntnis vom 13. April 1988, Zl. 87/03/0255) ist die Voraussetzung für die Ausschließung der aufschiebenden Wirkung gemäß Paragraph 64, Absatz 2, AVG im Falle der Zurücknahme des Taxilenkerausweises mangels Vertrauenswürdigkeit gegeben, es ist nämlich die vorzeitige Vollstreckung im Interesse des öffentlichen Wohles wegen Gefahr im Verzug dringend geboten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001030123.X04

Im RIS seit

25.02.2005

Dokumentnummer

JWR_2001030123_20050131X04

Rechtssatz für 2001/03/0104

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

8

Geschäftszahl

2001/03/0104

Entscheidungsdatum

28.02.2005

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

AVG §64 Abs2;
BetriebsO 1994 §13 Abs1;
BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/03/0358 E 29. Jänner 2003 RS 5

Stammrechtssatz

Nach der Judikatur des VwGH vergleiche u.a. das Erkenntnis vom 13. April 1988, Zl. 87/03/0255) ist die Voraussetzung für die Ausschließung der aufschiebenden Wirkung gemäß Paragraph 64, Absatz 2, AVG im Falle der Zurücknahme des Taxilenkerausweises mangels Vertrauenswürdigkeit gegeben, es ist nämlich die vorzeitige Vollstreckung im Interesse des öffentlichen Wohles wegen Gefahr im Verzug dringend geboten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001030104.X08

Im RIS seit

29.03.2005

Dokumentnummer

JWR_2001030104_20050228X08