Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
2000/03/0228
Entscheidungsdatum
25.06.2003
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm
AVG §64 Abs2;
BetriebsO 1994 §13 Abs1;
BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2000/03/0358 E 29. Jänner 2003 RS 5
Stammrechtssatz
Nach der Judikatur des VwGH (vgl. u.a. das Erkenntnis vom 13. April 1988, Zl. 87/03/0255) ist die Voraussetzung für die Ausschließung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 64 Abs. 2 AVG im Falle der Zurücknahme des Taxilenkerausweises mangels Vertrauenswürdigkeit gegeben, es ist nämlich die vorzeitige Vollstreckung im Interesse des öffentlichen Wohles wegen Gefahr im Verzug dringend geboten.Nach der Judikatur des VwGH vergleiche u.a. das Erkenntnis vom 13. April 1988, Zl. 87/03/0255) ist die Voraussetzung für die Ausschließung der aufschiebenden Wirkung gemäß Paragraph 64, Absatz 2, AVG im Falle der Zurücknahme des Taxilenkerausweises mangels Vertrauenswürdigkeit gegeben, es ist nämlich die vorzeitige Vollstreckung im Interesse des öffentlichen Wohles wegen Gefahr im Verzug dringend geboten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000030228.X05
Dokumentnummer
JWR_2000030228_20030625X05