Verwaltungsgerichtshof
25.06.2003
2000/03/0228
GRS wie 2000/03/0358 E 29. Jänner 2003 RS 5
Nach der Judikatur des VwGH vergleiche u.a. das Erkenntnis vom 13. April 1988, Zl. 87/03/0255) ist die Voraussetzung für die Ausschließung der aufschiebenden Wirkung gemäß Paragraph 64, Absatz 2, AVG im Falle der Zurücknahme des Taxilenkerausweises mangels Vertrauenswürdigkeit gegeben, es ist nämlich die vorzeitige Vollstreckung im Interesse des öffentlichen Wohles wegen Gefahr im Verzug dringend geboten.