Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.01.2003

Geschäftszahl

2000/03/0358

Rechtssatz

Nach der Judikatur des VwGH vergleiche u.a. das Erkenntnis vom 13. April 1988, Zl. 87/03/0255) ist die Voraussetzung für die Ausschließung der aufschiebenden Wirkung gemäß Paragraph 64, Absatz 2, AVG im Falle der Zurücknahme des Taxilenkerausweises mangels Vertrauenswürdigkeit gegeben, es ist nämlich die vorzeitige Vollstreckung im Interesse des öffentlichen Wohles wegen Gefahr im Verzug dringend geboten.