Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2009/07/0128
Entscheidungsdatum
24.03.2011
Index
81/01 Wasserrechtsgesetz
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/07/0052 E 22. April 1999 RS 2
Stammrechtssatz
Gegenstand des Verfahrens nach § 121 Abs 1 WRG und des dieses Verfahren abschließenden Bescheides ist ausschließlich die Frage der Übereinstimmung der ausgeführten mit der bewilligten Anlage. Die Rechtmäßigkeit des Bewilligungsbescheides ist nicht mehr zu überprüfen. Dieser bildet die Grundlage für das Überprüfungsverfahren und den Überprüfungsbescheid.Gegenstand des Verfahrens nach Paragraph 121, Absatz eins, WRG und des dieses Verfahren abschließenden Bescheides ist ausschließlich die Frage der Übereinstimmung der ausgeführten mit der bewilligten Anlage. Die Rechtmäßigkeit des Bewilligungsbescheides ist nicht mehr zu überprüfen. Dieser bildet die Grundlage für das Überprüfungsverfahren und den Überprüfungsbescheid.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2009070128.X01
Im RIS seit
19.04.2011
Zuletzt aktualisiert am
03.10.2011
Dokumentnummer
JWR_2009070128_20110324X01