Aus dem Umstand, dass der Fremde die im § 38 Abs 2 FrG 1997Aus dem Umstand, dass der Fremde die im Paragraph 38, Absatz 2, FrG 1997
genannten Kriterien für das Tatbestandselement "langjährig
rechtmäßig niedergelassen" erfüllt, kann nicht darauf geschlossen
werden, dass er auch das weitere Tatbestandselement "von klein auf
im Inland aufgewachsen" erfüllt. Für das Vorliegen des
Aufenthaltsverbots-Verbotes gem § 38 Abs 1 Z 4 FrG 1997 ist nachAufenthaltsverbots-Verbotes gem Paragraph 38, Absatz eins, Ziffer 4, FrG 1997 ist nach
dem eindeutigen Gesetzeswortlaut die kumulative Erfüllung der
beiden genannten Elemente erforderlich.