Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
96/10/0219
Entscheidungsdatum
15.11.1999
Index
001 Verwaltungsrecht allgemein
82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm
AMG 1983 §1 Abs1;
VwRallg;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/10/23 93/10/0235 7
Stammrechtssatz
§ 1 Abs 1 AMG stellt im Zusammenhang mit der "subjektiven Zweckbestimmung" ("nach Art und Form des Inverkehrbringens dazu bestimmt ist") auf die Verkehrsauffassung ab; es ist somit der Gesamteindruck der Mitteilung maßgeblich, der sich bei flüchtiger Betrachtung beim Durchschnittskonsumenten ergibt.Paragraph eins, Absatz eins, AMG stellt im Zusammenhang mit der "subjektiven Zweckbestimmung" ("nach Art und Form des Inverkehrbringens dazu bestimmt ist") auf die Verkehrsauffassung ab; es ist somit der Gesamteindruck der Mitteilung maßgeblich, der sich bei flüchtiger Betrachtung beim Durchschnittskonsumenten ergibt.
Schlagworte
Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1996100219.X02
Im RIS seit
11.07.2001
Zuletzt aktualisiert am
26.08.2009
Dokumentnummer
JWR_1996100219_19991115X02