Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
96/01/1224
Entscheidungsdatum
30.09.1997
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Staatsbürgerschaft
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/04/04 89/01/0060 2
Stammrechtssatz
Eine Bescheidbegründung, die lediglich Bedenken der Sicherheitsbehörde wiedergibt, ist unzureichend. Erforderlich sind vielmehr eigene Tatsachenfeststellungen der Behörde betreffend diejenigen Umstände, die nach Ansicht der Behörde die Tatbestände der jeweils herangezogenen Verleihungshindernisse erfüllen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996011224.X04
Im RIS seit
20.11.2000
Zuletzt aktualisiert am
20.03.2009
Dokumentnummer
JWR_1996011224_19970930X04