Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
95/21/0417
Entscheidungsdatum
18.10.1995
Index
10/10 Grundrechte
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm
AVG §56;
BVG über die Beseitigung rassischer Diskriminierung 1973 Art1 Abs1;
FrG 1993 §18;
Rechtssatz
Die im Bescheid vorgenommene Bezeichnung des Fremden als "Mitglied einer Zigeunersippe" mit ihrer im konkreten Fall insgesamt erkennbaren negativen Wertung ist mit Art I Abs 1 BVG zur Durchführung des internationalen Übereinkommens über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung, BGBl 1973/390, nicht zu vereinbaren und hat daher im Bescheid einer österreichischen Verwaltungsbehörde keinen Platz (hier: Erlassung eines Aufenthaltsverbotes).Die im Bescheid vorgenommene Bezeichnung des Fremden als "Mitglied einer Zigeunersippe" mit ihrer im konkreten Fall insgesamt erkennbaren negativen Wertung ist mit Artikel römisch eins, Absatz eins, BVG zur Durchführung des internationalen Übereinkommens über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung, BGBl 1973/390, nicht zu vereinbaren und hat daher im Bescheid einer österreichischen Verwaltungsbehörde keinen Platz (hier: Erlassung eines Aufenthaltsverbotes).
Schlagworte
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995210417.X03
Dokumentnummer
JWR_1995210417_19951018X03