Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
2002/17/0320
Entscheidungsdatum
13.12.2004
Index
L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien
40/01 Verwaltungsverfahren
Norm
ParkometerG Wr 1974 §1a;
VStG §5 Abs1;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 95/17/0618 E 25. Oktober 1996 RS 3
Stammrechtssatz
Bei der Bestimmung des § 1a Wr ParkometerG handelt es sich um ein sog Ungehorsamsdelikt iSd § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG, weil zum Tatbestand dieser Übertretung der Eintritt eines Schadens oder einer Gefahr nicht gehört und über das zur Strafbarkeit erforderliche Verschulden nichts bestimmt ist.Bei der Bestimmung des Paragraph eins a, Wr ParkometerG handelt es sich um ein sog Ungehorsamsdelikt iSd Paragraph 5, Absatz eins, zweiter Satz VStG, weil zum Tatbestand dieser Übertretung der Eintritt eines Schadens oder einer Gefahr nicht gehört und über das zur Strafbarkeit erforderliche Verschulden nichts bestimmt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002170320.X05
Im RIS seit
21.02.2005
Zuletzt aktualisiert am
23.10.2009
Dokumentnummer
JWR_2002170320_20041213X05