Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.12.2004

Geschäftszahl

2002/17/0320

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/17/0618 E 25. Oktober 1996 RS 3

Stammrechtssatz

Bei der Bestimmung des Paragraph eins a, Wr ParkometerG handelt es sich um ein sog Ungehorsamsdelikt iSd Paragraph 5, Absatz eins, zweiter Satz VStG, weil zum Tatbestand dieser Übertretung der Eintritt eines Schadens oder einer Gefahr nicht gehört und über das zur Strafbarkeit erforderliche Verschulden nichts bestimmt ist.