Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
93/10/0044
Entscheidungsdatum
17.03.1997
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
80/02 Forstrecht
Norm
AVG §66 Abs4;
AVG §8;
ForstG 1975 §14 Abs3;
ForstG 1975 §17 Abs2;
ForstG 1975 §19 Abs5 litd;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 95/10/0260 E 6. Mai 1996 RS 2
Stammrechtssatz
Auf Grund der auf die Geltendmachung seiner subjektiven Rechte beschränkten Parteistellung ist es dem Eigentümer der an die zur Rodung beantragten Waldflächen angrenzenden Waldflächen verwehrt, eine Beeinträchtigung fremder Rechte oder nicht mit seinem Waldgrundstück im Zusammenhang stehender öffentlicher Interessen geltend zu machen.
Schlagworte
Umfang der Abänderungsbefugnis Allgemein bei Einschränkung der
Berufungsgründe beschränkte Parteistellung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1993100044.X01
Im RIS seit
11.07.2001
Zuletzt aktualisiert am
09.02.2012
Dokumentnummer
JWR_1993100044_19970317X01