Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 15609 A/2001
Rechtssatznummer
6
Geschäftszahl
99/07/0064
Entscheidungsdatum
17.05.2001
Index
14/01 Verwaltungsorganisation
40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz
Norm
AVG §66 Abs4;
UVPG 1993 §46 Abs3;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 95/07/0196 E 10. Juni 1999 RS 2
(hier ohne den letzten Satz)
Stammrechtssatz
Nur die Zurückziehung des ursprünglichen Bewilligungsantrages zu irgendeinem Zeitpunkt des Verfahrens und das Ersetzen durch einen anderen kann dazu führen, den neuen Antrag den Regelungsregimen der zum Zeitpunkt seiner Einbringung geltenden Vorschriften zu unterstellen. Nur ein solcher neuer Antrag nimmt, wird er erst im Zuge des Berufungsverfahrens gestellt, der Berufungsbehörde die Zuständigkeit zur Sachentscheidung.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer
Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999070064.X06
Im RIS seit
23.01.2002
Zuletzt aktualisiert am
15.11.2011
Dokumentnummer
JWR_1999070064_20010517X06