Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 94/18/0114

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

94/18/0114

Entscheidungsdatum

14.04.1994

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Beachte

Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden 94/18/0115 bis 94/18/0120

Rechtssatz

Mit der - subsidiären - Anknüpfung an den inländischen Aufenthalt des Fremden zum Zeitpunkt des ersten behördlichen Einschreitens in seinem Paragraph 67, Absatz eins, stellt das FrG 1993 auf den Zeitpunkt des Beginnes des jeweiligen behördlichen Verfahrens ab; falls das Verfahren durch einen Antrag des Fremden in Gang gesetzt wird, ist dies der Zeitpunkt des Einlangens dieses Antrages bei der Behörde.

Schlagworte

örtliche Zuständigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994180114.X01

Im RIS seit

02.02.2001

Dokumentnummer

JWR_1994180114_19940414X01

Rechtssatz für 94/18/0040

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

94/18/0040

Entscheidungsdatum

29.09.1994

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §1;
FrG 1993 §67 Abs1;
FrG 1993 §70 Abs2;

Beachte

Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt am 29.9.1994 94/18/0041 bis 94/18/0047

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/04/14 94/18/0114 1

Stammrechtssatz

Mit der - subsidiären - Anknüpfung an den inländischen Aufenthalt des Fremden zum Zeitpunkt des ersten behördlichen Einschreitens in seinem Paragraph 67, Absatz eins, stellt das FrG 1993 auf den Zeitpunkt des Beginnes des jeweiligen behördlichen Verfahrens ab; falls das Verfahren durch einen Antrag des Fremden in Gang gesetzt wird, ist dies der Zeitpunkt des Einlangens dieses Antrages bei der Behörde.

Schlagworte

örtliche Zuständigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994180040.X03

Im RIS seit

25.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2009

Dokumentnummer

JWR_1994180040_19940929X03

Rechtssatz für 96/18/0096

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

96/18/0096

Entscheidungsdatum

13.10.2000

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 94/18/0114 E 14. April 1994 RS 1

Stammrechtssatz

Mit der - subsidiären - Anknüpfung an den inländischen Aufenthalt des Fremden zum Zeitpunkt des ersten behördlichen Einschreitens in seinem Paragraph 67, Absatz eins, stellt das FrG 1993 auf den Zeitpunkt des Beginnes des jeweiligen behördlichen Verfahrens ab; falls das Verfahren durch einen Antrag des Fremden in Gang gesetzt wird, ist dies der Zeitpunkt des Einlangens dieses Antrages bei der Behörde.

Schlagworte

örtliche Zuständigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1996180096.X01

Im RIS seit

05.02.2001

Dokumentnummer

JWR_1996180096_20001013X01