Verwaltungsgerichtshof
29.09.1994
94/18/0040
GRS wie VwGH E 1994/04/14 94/18/0114 1
Mit der - subsidiären - Anknüpfung an den inländischen Aufenthalt des Fremden zum Zeitpunkt des ersten behördlichen Einschreitens in seinem Paragraph 67, Absatz eins, stellt das FrG 1993 auf den Zeitpunkt des Beginnes des jeweiligen behördlichen Verfahrens ab; falls das Verfahren durch einen Antrag des Fremden in Gang gesetzt wird, ist dies der Zeitpunkt des Einlangens dieses Antrages bei der Behörde.
Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt am 29.9.1994 94/18/0041 bis 94/18/0047