Strafbar iSd § 137 Abs 2 lit l WRG ist auch die Vornahme einer bewilligungspflichtigen Änderung einer Anlage nach § 38 WRG ohne entsprechende Bewilligung.Strafbar iSd Paragraph 137, Absatz 2, Litera l, WRG ist auch die Vornahme einer bewilligungspflichtigen Änderung einer Anlage nach Paragraph 38, WRG ohne entsprechende Bewilligung.