Nach stRsp des VwGH hat ein Zwangsverpflichteter ein Recht darauf, dass ein Zwangsrecht zu seinen Lasten nicht ohne die im § 63 lit b WRG vorgesehene, die betreffende belastende Maßnahme rechtfertigende Interessenabwägung begründet wird. (Hinweis auf E 12.11.1987, 85/07/0290)Nach stRsp des VwGH hat ein Zwangsverpflichteter ein Recht darauf, dass ein Zwangsrecht zu seinen Lasten nicht ohne die im Paragraph 63, Litera b, WRG vorgesehene, die betreffende belastende Maßnahme rechtfertigende Interessenabwägung begründet wird. (Hinweis auf E 12.11.1987, 85/07/0290)