Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.02.1995

Geschäftszahl

94/07/0051

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/07/0051 E 31. Jänner 1989 RS 1

Stammrechtssatz

Nach stRsp des VwGH hat ein Zwangsverpflichteter ein Recht darauf, dass ein Zwangsrecht zu seinen Lasten nicht ohne die im Paragraph 63, Litera b, WRG vorgesehene, die betreffende belastende Maßnahme rechtfertigende Interessenabwägung begründet wird. (Hinweis auf E 12.11.1987, 85/07/0290)

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

94/07/0056