Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.03.1993

Geschäftszahl

92/07/0060

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/07/0051 E 31. Jänner 1989 RS 1

Stammrechtssatz

Nach stRsp des VwGH hat ein Zwangsverpflichteter ein Recht darauf, dass ein Zwangsrecht zu seinen Lasten nicht ohne die im Paragraph 63, Litera b, WRG vorgesehene, die betreffende belastende Maßnahme rechtfertigende Interessenabwägung begründet wird. (Hinweis auf E 12.11.1987, 85/07/0290)