Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
94/18/0126
Entscheidungsdatum
14.04.1994
Index
41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm
FrG 1993 §17 Abs1;
FrG 1993 §19;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/09/30 93/18/0419 1
(Hier über ein Jahr andauernder unrechtmäßiger Aufenthalt im
Bundesgebiet unter Nichtbeachtung der behördlichen
Aufforderung, Österreich zu verlassen)
Stammrechtssatz
Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß ein mehrmonatiger unrechtmäßiger Aufenthalt eines Fremden in Österreich, vor allem aber auch sein weiteres Verbleiben im Bundesgebiet nach und trotz rechtskräftiger Abweisung des Antrages auf Erteilung eines Sichtvermerkes die öffentliche Ordnung in hohem Maß gefährdet, sodaß das dringende Gebotensein der Ausweisung dieses Fremden und damit die Zulässigkeit dieser Maßnahme nach § 19 FrG 1993 zu bejahen ist.Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß ein mehrmonatiger unrechtmäßiger Aufenthalt eines Fremden in Österreich, vor allem aber auch sein weiteres Verbleiben im Bundesgebiet nach und trotz rechtskräftiger Abweisung des Antrages auf Erteilung eines Sichtvermerkes die öffentliche Ordnung in hohem Maß gefährdet, sodaß das dringende Gebotensein der Ausweisung dieses Fremden und damit die Zulässigkeit dieser Maßnahme nach Paragraph 19, FrG 1993 zu bejahen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994180126.X02
Dokumentnummer
JWR_1994180126_19940414X02