Verwaltungsgerichtshof
08.02.1996
95/18/1215
GRS wie VwGH E 1993/09/30 93/18/0419 1
(hier: unrechtmäßiger Aufenthalt nach rechtskräftiger Abweisung des Antrags des Fremden auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung).
Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß ein mehrmonatiger unrechtmäßiger Aufenthalt eines Fremden in Österreich, vor allem aber auch sein weiteres Verbleiben im Bundesgebiet nach und trotz rechtskräftiger Abweisung des Antrages auf Erteilung eines Sichtvermerkes die öffentliche Ordnung in hohem Maß gefährdet, sodaß das dringende Gebotensein der Ausweisung dieses Fremden und damit die Zulässigkeit dieser Maßnahme nach Paragraph 19, FrG 1993 zu bejahen ist.