Der Tilgungsfrist des § 55 Abs 1 VStG kommt iZm der Frage, für Der Tilgungsfrist des Paragraph 55, Absatz eins, VStG kommt iZm der Frage, für
welchen Zeitraum ein Aufenthaltsverbot zu verhängen ist, keine
Bedeutung zu (Hinweis E 14.5.1990, 90/19/0117).