Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.10.1993

Geschäftszahl

93/18/0474

Rechtssatz

Der Tilgungsfrist des Paragraph 55, Absatz eins, VStG kommt iZm der Frage, für welchen Zeitraum ein Aufenthaltsverbot zu verhängen ist, keine Bedeutung zu (Hinweis E 14.5.1990, 90/19/0117).