Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.11.1993

Geschäftszahl

93/18/0516

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/10/28 93/18/0474 6

Stammrechtssatz

Der Tilgungsfrist des Paragraph 55, Absatz eins, VStG kommt iZm der Frage, für welchen Zeitraum ein Aufenthaltsverbot zu verhängen ist, keine Bedeutung zu (Hinweis E 14.5.1990, 90/19/0117).