Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
2001/14/0099
Entscheidungsdatum
21.10.2003
Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 93/17/0280 E 25. Oktober 1996 RS 4
(hier: Befassung des Steuerberaters mit der Erstellung der
Umsatzsteuervoranmeldungen und der laufenden Buchhaltung; hat der
Geschäftsführer jegliche Kontrollen durch Monate unterlassen, kann
keine Rede davon sein, dass im Beschwerdefall Umstände des
Einzelfalles vorgelegen wären, die die Haftungsinanspruchnahme des
Geschäftsführers als rechtswidrig erkennen ließen.)
Stammrechtssatz
Die Beauftragung eines Steuerberaters mit den Abgabenangelegenheiten der GmbH enthebt den Geschäftsführer jedenfalls nicht der Pflicht, die beauftragte Person bei ihrer Tätigkeit zu überwachen, und zwar zumindest in solchen Abständen, die es ausschließen, daß ihm Steuerrückstände verborgen bleiben (Hinweis: E 13.9.1988, 87/14/0148; E 16.10.1992, 91/17/0124).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001140099.X04
Dokumentnummer
JWR_2001140099_20031021X04