Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.12.1997

Geschäftszahl

93/17/0405

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/10/25 93/17/0280 4

Stammrechtssatz

Die Beauftragung eines Steuerberaters mit den Abgabenangelegenheiten der GmbH enthebt den Geschäftsführer jedenfalls nicht der Pflicht, die beauftragte Person bei ihrer Tätigkeit zu überwachen, und zwar zumindest in solchen Abständen, die es ausschließen, daß ihm Steuerrückstände verborgen bleiben (Hinweis: E 13.9.1988, 87/14/0148; E 16.10.1992, 91/17/0124).