Verwaltungsgerichtshof
19.12.2002
99/16/0446
GRS wie 93/17/0280 E 25. Oktober 1996 RS 4
Die Beauftragung eines Steuerberaters mit den Abgabenangelegenheiten der GmbH enthebt den Geschäftsführer jedenfalls nicht der Pflicht, die beauftragte Person bei ihrer Tätigkeit zu überwachen, und zwar zumindest in solchen Abständen, die es ausschließen, daß ihm Steuerrückstände verborgen bleiben (Hinweis: E 13.9.1988, 87/14/0148; E 16.10.1992, 91/17/0124).
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2000/13/0052 E 29. Jänner 2003