Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
93/09/0341
Entscheidungsdatum
20.04.1995
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
67 Versorgungsrecht
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/09/0080 E 22. Mai 1985 RS 4
(hier wären entscheidungswesentliche Sachverhaltsfeststellungen
umso mehr erforderlich gewesen, als die erstmalige Ablehnung der
Anerkennung einer Gesundheitsschädigung als Dienstbeschädigung
bereits mehr als 15 Jahre zurücklag)
Stammrechtssatz
Die bel Behörde ist verpflichtet, in der Bescheidbegründung den seinerzeit von ihr als entscheidungswesentlich angesehenen Sachverhalt und jenen Sachverhalt festzustellen, der nunmehr gegeben ist und der für die Zuerkennung der Pflegezulage als rechtserheblich in Betracht kommt. (Hinweis auf E vom 30.1.1984, 82/09/0150)
Schlagworte
Verfahrensrecht Diverses
Zurückweisung wegen entschiedener Sache
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993090341.X03
Dokumentnummer
JWR_1993090341_19950420X03