Verwaltungsgerichtshof
20.04.1995
93/09/0341
GRS wie 84/09/0080 E 22. Mai 1985 RS 4
(hier wären entscheidungswesentliche Sachverhaltsfeststellungen umso mehr erforderlich gewesen, als die erstmalige Ablehnung der Anerkennung einer Gesundheitsschädigung als Dienstbeschädigung bereits mehr als 15 Jahre zurücklag)
Die bel Behörde ist verpflichtet, in der Bescheidbegründung den seinerzeit von ihr als entscheidungswesentlich angesehenen Sachverhalt und jenen Sachverhalt festzustellen, der nunmehr gegeben ist und der für die Zuerkennung der Pflegezulage als rechtserheblich in Betracht kommt. (Hinweis auf E vom 30.1.1984, 82/09/0150)