Der administrative Instanzenweg geht auch in den Fällen des § 359b GewO 1973 bis zum BMW, da auch diesfalls die Gewerbebehörde über ein "Ansuchen um die Genehmigung der Errichtung und des Betriebes einer Betriebsanlage (§ 77 Abs 1 GewO)" zu entscheiden hat.Der administrative Instanzenweg geht auch in den Fällen des Paragraph 359 b, GewO 1973 bis zum BMW, da auch diesfalls die Gewerbebehörde über ein "Ansuchen um die Genehmigung der Errichtung und des Betriebes einer Betriebsanlage (Paragraph 77, Absatz eins, GewO)" zu entscheiden hat.