Verfahren betreffend die Vorschreibung von Auflagen, die über die Bestimmungen einer Verordnung gemäß § 82 Abs. 1 hinausgehen (§ 82 Abs. 4),Verfahren betreffend die Vorschreibung von Auflagen, die über die Bestimmungen einer Verordnung gemäß Paragraph 82, Absatz eins, hinausgehen (Paragraph 82, Absatz 4,),