Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 14061 A/1994
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
93/04/0092
Entscheidungsdatum
24.05.1994
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung
Beachte
Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt
am 24.5.1994 93/04/0114
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/02/06 89/04/0110 2
Stammrechtssatz
Ein nach § 359b GewO idF 1988/399 ergangener - positiver - feststellender Bescheid stellt gem dem letzten Halbsatz des § 359b GewO in seiner Rechtswirkung einen Genehmigungsbescheid dar, dessen Rechtskraft somit für eine zulässige Inbetriebnahme der Anlage Voraussetzung ist.Ein nach Paragraph 359 b, GewO in der Fassung 1988/399 ergangener - positiver - feststellender Bescheid stellt gem dem letzten Halbsatz des Paragraph 359 b, GewO in seiner Rechtswirkung einen Genehmigungsbescheid dar, dessen Rechtskraft somit für eine zulässige Inbetriebnahme der Anlage Voraussetzung ist.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht
der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere
Rechtsgebiete Diverses
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993040092.X03
Dokumentnummer
JWR_1993040092_19940524X03