Verwaltungsgerichtshof
24.05.1994
93/04/0092
GRS wie VwGH E 1990/02/06 89/04/0110 2
Ein nach Paragraph 359 b, GewO in der Fassung 1988/399 ergangener - positiver - feststellender Bescheid stellt gem dem letzten Halbsatz des Paragraph 359 b, GewO in seiner Rechtswirkung einen Genehmigungsbescheid dar, dessen Rechtskraft somit für eine zulässige Inbetriebnahme der Anlage Voraussetzung ist.
Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt am 24.5.1994 93/04/0114