Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.05.1994

Geschäftszahl

93/04/0092

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/02/06 89/04/0110 2

Stammrechtssatz

Ein nach Paragraph 359 b, GewO in der Fassung 1988/399 ergangener - positiver - feststellender Bescheid stellt gem dem letzten Halbsatz des Paragraph 359 b, GewO in seiner Rechtswirkung einen Genehmigungsbescheid dar, dessen Rechtskraft somit für eine zulässige Inbetriebnahme der Anlage Voraussetzung ist.

Beachte

Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt am 24.5.1994 93/04/0114